Leistungen


Im Rahmen meiner Tätigkeit erstelle ich für Familiengerichte psychologische Sachverständigengutachten. Ein psychologisches Gutachten ist die schriftliche oder mündliche Beantwortung der Fragestellung des Auftraggebers
und dient als eine Entscheidungshilfe bei einer gerichtlichen Fragestellung. Die Untersuchung erfolgt nach wissen-
schaftsorientiertem Vorgehen, welches nachvollziehbar und transparent im Verlauf der Begutachtung den Teil- nehmerinnen und Teilnehmern erläutert sowie im Gutachten selbst dargestellt wird.

Die gerichtlichen Fragestellungen betreffen i.d.R. die folgenden Themen:

  • Lebensmittelpunkt
  • Sorge- und Umgangsregelungen
  • Erziehungsfähigkeit (ggf. Herausnahme/Rückführung von Kindern)
  • Kindeswohlgefährdung.

Die gegenwärtige Bearbeitungszeit eines Gutachtenauftrages liegt bei 6 Monaten. Gerne kann die konkrete Bearbeitungszeit telefonisch vor der Auftragserteilung erfragt werden.
Die Dauer der Untersuchung hängt allerdings auch von der Mitwirkung aller Beteiligten ab.