Qualität


Bei der Erstellung eines Gutachtens liegen meiner Arbeit die „Mindestanforderungen an die Qualität von Sachver-
ständigen im Kindschaftsrecht“ (Arbeitsgruppe Familienrechtliche Gutachten, 2. Auflage, 2019) sowie die „Qualitätsstandards für Psychologische Gutachten“ (Diagnostik- und Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen 2017) zugrunde.

Das bedeutet meine Arbeit orientiert sich an den folgenden Kriterien:

  • Wissenschaftliche Fundierung der angewandten Methode
  • Entscheidungsorientiertes und hypothesengeleitetes Vorgehen
  • Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
  • Verhältnismäßigkeit des Aufwandes (im Hinblick auf Zeit, Belastung und Kosten)


Die Teilnahme an regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen (Fachtagungen, Kongressen, Seminaren), die Nutzung
von Supervision und Intervision (z.B. in Fachteams) wie auch regelmäßige Literaturrecherchen stellen für mich eine Selbstverständlichkeit dar.